Integration/ Inklusion


Unsere Schulphilosophie: „Es ist normal, verschieden zu sein“  steht sinnbildlich für die langjährige Tradition der integrativen Erziehung.

Schon im Schuljahr 1990/91 wird im Rahmen eines Modellversuchs damit begonnen, Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen und Behinderungen gemeinsam zu unterrichten. Bereits nach wenigen Jahren befinden sich in allen Klassen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Unterrichtet werden die Förderschwerpunkte:

  1. Lernen
  2. Geistige Entwicklung
  3. Sprache
  4. Emotional-soziale Entwicklung
  5. Körperlich-motorische Entwicklung

Sowohl die gemeinsame Erziehung als auch die individuelle Förderung sind allgemeines Unterrichtsprinzip, welches vom Lehrer- und Erzieherteam der ganzen Schule getragen wird.
Im Rahmen des Klassenunterrichts werden den Schülern differenzierte Aufgabenstellungen angeboten, die sich an ihren individuellen Lernbedürfnissen orientieren und mittels Förderplänen festgelegt und überprüft werden. Besonders geeignet sind hierfür die „Lernwege“ im JüL-Unterricht. Aber auch in Kleingruppen oder klassenübergreifenden Lerngruppen werden individuelle Lernprozesse angebahnt und vertieft.

Sonderpädagoginnen führen gemeinsam mit Grundschulpädagoginnen die Förderung durch und  sind auch allgemein beratend tätig.

Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ werden stundenweise in klassenübergreifenden Lerngruppen unterrichtet, in denen die lebenspraktische Erziehung im Vordergrund steht. Dabei werden sie von Schulhelferinnen unterstützend begleitet.
Für alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden von den betreuenden Lehrerinnen und Sonderpädagoginnen individuelle Förderpläne erstellt, die halbjährlich überprüft und fortgeschrieben werden. So  bilden sie die Grundlage für das weitere pädagogische Handeln und nehmen Bezug auf die aktuelle Entwicklung des einzelnen Schülers.

Inklusion

Seit dem Schuljahr 2010/2011 nimmt die Alt-Lankwitzer Grundschule an dem Schulversuch „Inklusiver Unterricht und inklusive Erziehung“ teil. Da die konzeptionelle Entwicklung des Schulversuchs auf Senatsebene  noch nicht abgeschlossen ist, findet die integrative Erziehung an der Alt-Lankwitzer-Grundschule nach dem bisherigen erfolgreichen Konzept , jedoch durch die Reduzierung des Dispositionspools in geringerem Umfang, statt. Wir arbeiten auf Bezirksebene eng mit den anderen teilnehmenden Schulen, dem Förderzentrum und der Koordinierungsstelle zusammen, um für unsere  Schüler und deren Bedürfnisse eine inklusive Beschulung zu entwickeln, die alltagstauglich und praktikabel ist. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Eltern- und auch Infobrief.


Brief an Senator Zöllner

Download Brief (pdf, 31kb)


Erklärung für Eltern zum Schulversuch „Inklusion“

Liebe Eltern,

wie Sie wissen, hat unsere Schule einen Antrag auf Teilnahme am Schulversuch „Inklusiver Unterricht und inklusive Erziehung“ als Fortführung der Integration gestellt, der jetzt genehmigt worden ist. Genehmigt wurde der Schulversuch für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/2011 in der 3. Klasse sind und die im Schuljahr 2011/2012 in die 3. Klasse kommen. Er gilt für diese Klassen bis zum Ende der Grundschulzeit.

Was bedeutet der Schulversuch?

Die Schule verzichtet auf die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LES) für entsprechende Schülerinnen und Schüler der oben genannten Klassen. Stattdessen soll durch eine individuelle Förderung ein Ausgleich für die Schüler/Innen geschaffen werden, bei denen ein Förderbedarf zu vermuten ist.

Kinder, deren Eltern den Besuch dieser Klassen nicht wünschen, können an einer anderen Schule angemeldet werden.

Der individuelle und förderdiagnostische Unterricht beinhaltet eine regelmäßige  Beratung der Eltern über die allgemeine Entwicklung des Kindes, notwendige Nachteilsausgleiche, die Leistungsbeurteilung, Zielstellungen des weiteren Unterrichts, sowie den Übergang zu weiterführenden Schulen. Es wird versucht auch Oberschulen für den Versuch zu gewinnen, damit der Übergang zur Oberschule ohne Festschreibung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich LES möglich sein wird.

Ein Sonderpädagogisches Feststellungsverfahren in den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“, „Körperliche-motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ und  „Autismus“ ist weiterhin möglich.

Eine Beantragung für den Integrationsstatus für die ergänzende Betreuung (Hort) ist noch jedoch weiterhin notwendig.

Beratungen für die beteiligten Schulen werden über die Paul-Braune-Schule und das Schulpsychologische Beratungszentrum angeboten.

In Absprache mit dem Schulträger versuchen wir die Klassenfrequenzen, beginnend in der Schulanfangsphase, möglichst gering zu halten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

A. Kuntzsch
Schulleitung

H. Wisotzky
Hort-Koordination

Hilfreiche Links zum Thema Inklusion:

www.grundschulverband.de (Wege zur inklusiven Schule, Heft 11)

www.montag-stiftungen.com/index-ueberblick/

www.gew.de/Inklusion_3.html

www.inklusionspaedagogik.de (Andreas Hinz)

www.jakobmuthpreis.de